Anwalt für Familienrecht
Im Familienrecht besteht die Tätigkeit insbesondere in der Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, der Durchführung von Scheidungsverfahren, Verfahren der Vaterschaftsfeststellung und des Umgangsrechts mit den Kindern oder der Regelung des Umgangs mit den Kindern.
Ehescheidung
Zur Durchführung der Ehescheidung soll eine Regelung aller Streitfragen der Eheleute erfolgen, dies sind insbesondere die Unterhaltsansprüche, die elterliche Sorge, der Versorgungsausgleich sowie die Trennung der Vermögenswerte und des Hausrates.
Die Kosten der Ehescheidung richten sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert), der sich aus dem Einkommen (3fache Nettoeinkommen beider Eheleute) und dem weiteren Vermögen der Eheleute zusammensetzt. Die Gebühren des Rechtsanwalts ergeben sich aus den gesetzlichen Gebührenvorschriften des RVG (www.brak.de).
Selbstverständlich kann auch für die Ehescheidung Verfahrenskostenhilfe gewährt werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Kosten des Verfahrens können dann in Form von Ratenzahlungen beglichen werden oder werden gänzlich von der Staatskasse getragen.
Unterhalt
Der Kindesunterhalt bemisst sich meist nach der jeweils geltenden „Düsseldorfer Tabelle“, (www.olg-duesseldorf.nrw.de) die auch im Land Bremen mit spezifischen Abänderungen anwendbar ist.
Unterhaltsansprüche können auch für volljährige Kinder für die Zeit des Ausbildung bestehen.
Auch Eltern können Unterhaltsansprüche gegen Ihre Kinder haben, wenn sie sich in einer Notsituation befinden. Meist wenn sie im Alter in ein Pflegeheim umziehen müssen.
Werden die Kosten für ein Pflegeheim zunächst von einem Sozialleistungsträger getragen, so kann dieser ggfs. Regressansprüche gegen die Kinder geltend machen.