Ihr Bremer Fachanwalt für Erbrecht

Rechtsanwalt Heinrich Bruns

Als Rechtsanwalt seit mehr als 25 Jahren in Bremen zugelassen.

Ebenso tätig als gerichtlich bestellter Berufsbetreuer (§ 1869 ff. BGB) und Nachlasspfleger (§ 1960 BGB). Seit 2014 bin ich ebenfalls „Fachanwalt für Erbrecht“.

Gerne biete ich Ihnen meine Hilfe und Unterstützung in den bezeichneten Rechtsgebieten an. Sie können sich dabei auf langjährige Berufserfahrung, stete Fortbildung sowie unbedingtes Engagement in der Sache verlassen.

Beratungsgespräche  werden auch telefonisch oder als Videogespräch angeboten.

Fachanwalt für Erbrecht

Um den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ führen zu dürfen bedarf es des Nachweises von besonderen Erfahrungen und Kenntnissen auf diesem Rechtsgebiet. Hier ist nach gesonderten Schulungen der Nachweis in Prüfungen zu erbringen und eine Vielzahl praktischer auch gerichtlicher Verfahren nachzuweisen. Zudem erfolgt die jährliche Weiterbildung über relevante Themen, auch dies ist nach gesetzlicher Regelung nachzuweisen (§ 15 FAO).

Erbrecht und Testamente

Beratung bei der Erstellung des Testamentes, Testamentsentwürfe in Form von Einzeltestamenten, Erbverträgen oder bei Ehegatten in der Form eines gemeinschaftlichen Testamentes, dem s.g. „Berliner Testament“.

Nach dem Erbfall stellen sich Fragen der Bewertung des Nachlasses, der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Ebenso biete ich meinen Mandanten die Beratung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung an.

Pflichtteilsanspruch

Der Pflichtteil steht nach § 2303 BGB den Abkömmlingen des Erblassers zu wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil steht auch den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu. Die Problematik im Pflichtteilsrecht besteht aus der Ermittlung des Nachlasses. Welche Vermögenswerte gehören in den Nachlass? Welche Schenkungen an Dritte müssen berücksichtigt werden? Muss für das Grundstück ein Gutachten erstellt werden? Welche Anforderungen sind an das vorzulegende Nachlassverzeichnis zu stellen? In diesen Bereichen ist es Aufgabe des Rechtsanwalts die optimale Lösung für den Mandanten zu finden.

Anwalt für Immobilien-Recht

Das Recht der Immobilien bezeichnet die Probleme und Rechtstreitigkeiten, die sich rund um die Immobilie ergeben können. Die Tätigkeit besteht in der Beratung beim Kauf/Verkauf, dem Entwurf von Grundstückskaufverträgen sowie die Begleitung bei der Abwicklung dieser Verträge. Ebenso Schadensersatzansprüche aus fehlerhaften Verträgen und der Rückabwicklung solcher Vereinbarungen. Außerdem die Regelung von Rechten an den Grundstücken wie Wohnrechte, Reallasten oder Wegerechte.

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