Ihr Bremer Fachanwalt für Erbrecht

An meine Mandanten und Ratsuchende
Ich bin jetzt seit mehr als 35 Jahren anwaltlich tätig. Ich werde künftig den Focus meiner Tätigkeiten in Richtung mehr Freizeit und Erholung lenken.
Kurz, ich bereite mich auf den Ruhestand vor. Daher werde ich keine neuen Mandate mehr annehmen können. Laufende Verfahren bringe ich selbstverständlich
noch zu einem (hoffentlich guten Ende). Ich danke allen Mandanten für die vielen Interessanten Aufträge und insbesondere meinen Mitarbeiterinnen für die
engagierte Unterstützung, ohne die wäre es nicht gegangen!
Ihr
Heinrich Bruns
Rechtsanwalt
Als Rechtsanwalt seit mehr als 30 Jahren in Bremen zugelassen.
Ebenso tätig als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger (§ 1960 BGB). Seit 2014 bin ich ebenfalls „Fachanwalt für Erbrecht“.
Gerne biete ich Ihnen meine Hilfe und Unterstützung in den bezeichneten Rechtsgebieten an. Sie können sich dabei auf langjährige Berufserfahrung, stete Fortbildung sowie unbedingtes Engagement in der Sache verlassen.
Beratungsgespräche werden auch telefonisch oder als Videogespräch angeboten.
Fachanwalt für Erbrecht
Um den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“ führen zu dürfen bedarf es des Nachweises von besonderen Erfahrungen und Kenntnissen auf diesem Rechtsgebiet. Hier ist nach gesonderten Schulungen der Nachweis in Prüfungen zu erbringen und eine Vielzahl praktischer auch gerichtlicher Verfahren nachzuweisen. Zudem erfolgt die jährliche Weiterbildung über relevante Themen, auch dies ist nach gesetzlicher Regelung nachzuweisen (§ 15 FAO).
Erbrecht und Testamente
Beratung bei der Erstellung des Testamentes, Testamentsentwürfe in Form von Einzeltestamenten, Erbverträgen oder bei Ehegatten in der Form eines gemeinschaftlichen Testamentes, dem s.g. „Berliner Testament“.
Nach dem Erbfall stellen sich Fragen der Bewertung des Nachlasses, der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Ebenso biete ich meinen Mandanten die Beratung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung an.
Pflichtteilsanspruch
Der Pflichtteil steht nach § 2303 BGB den Abkömmlingen des Erblassers zu wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil steht auch den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu. Die Problematik im Pflichtteilsrecht besteht aus der Ermittlung des Nachlasses. Welche Vermögenswerte gehören in den Nachlass? Welche Schenkungen an Dritte müssen berücksichtigt werden? Muss für das Grundstück ein Gutachten erstellt werden? Welche Anforderungen sind an das vorzulegende Nachlassverzeichnis zu stellen? In diesen Bereichen ist es Aufgabe des Rechtsanwalts die optimale Lösung für den Mandanten zu finden.
Anwalt für Immobilien-Recht
Das Recht der Immobilien bezeichnet die Probleme und Rechtstreitigkeiten, die sich rund um die Immobilie ergeben können. Die Tätigkeit besteht in der Beratung beim Kauf/Verkauf, dem Entwurf von Grundstückskaufverträgen sowie die Begleitung bei der Abwicklung dieser Verträge. Ebenso Schadensersatzansprüche aus fehlerhaften Verträgen und der Rückabwicklung solcher Vereinbarungen. Außerdem die Regelung von Rechten an den Grundstücken wie Wohnrechte, Reallasten oder Wegerechte.