Anwalt für Erbrecht / Testamente
Die häufigsten Fragen zur Gestaltung von Testamenten
- Ist es sinnvoll ein notarielles Testament erstellen zu lassen, oder kann ich mit gleicher Sicherheit ein eigenhändiges Testament erstellen und welche Form muss dabei beachtet werden?
- Brauche ich überhaupt ein Testament, wenn meine Kinder erben werden?
- Wie kann ich sicherstellen, dass die Anordnungen in meinem Testament auch durchgeführt werden?
- Was bedeutet ein Ehegattentestament in Form eines sog. „Berliner Testaments“. Unter welchen Voraussetzungen kann das Berliner Testament oder ein Erbvertrag nach dem Tod eines Ehegatten vom überlebenden geändert oder angefochten werden?
- Ich welchen Fällen ist es sinnvoll Auflagen zu erteilen oder Vermächtnisse anzuordnen?
- Sollten steuerliche Überlegungen bei der Erstellung des Testamentes eine Rolle spielen?
- Sind Grundstücke oder bewegliches Vermögen testamentarisch gesondert zu behandeln?
- Kann durch ein sog. „Behindertentestament“ die finanzielle Zukunft für ein behindertes Kind gesichert werden?
Das sind nur einige Fragen, die in der anwaltlichen Praxis immer wieder gestellt werden.
Grundsätzlich ist es für jeden ratsam sich rechtzeitig Gedanken über ein Testament zu machen. Sobald nennenswerte Vermögenswerte zu verteilen sind sollte der Rat eines Fachmannes (oder –frau) eingeholt werden. Die größten Probleme können für die Angehörigen entstehen, wenn der Erblasser Verfügungen im Testament vorgenommen hat, die keine rechtliche Wirksamkeit haben können.
Nach dem Erbfall
- Was muss beim Erbanfall beachtet werden, wann sollte die Erbschaft ausgeschlagen werden?
- Kann nachträglich die Haftung für Verbindlichkeiten beschränkt werden?
- In welcher Weise kann ich als Pflichtteilsberechtigter den Umfang des Nachlasses erfahren?
- Welche Vermögenswerte gehören zum Nachlass und welche sind nicht hinzuzurechnen?
- Wie kann erfolgversprechend die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen durchgeführt oder abgewehrt werden?
Sind mehrere Personen Erben geworden entsteht eine Erbengemeinschaft.
Oft sind nicht nur die Kinder und ein Elternteil sondern Personen durch den Erbfall gemeinsam Eigentümer des Nachlasses geworden, die sich nicht oder nur flüchtig kennen. Unterschiedliche Interessenlagen sind da vorprogrammiert.
Die Frage, wie kann eine verträgliche Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durchgeführt werden, ist daher eines der Beschäftigungsfelder des im Erbrecht engagierten Anwalts.
Allgemein gilt leider der alte Spruch – „Kennen Sie Ihre Verwandten noch oder haben Sie schon geerbt.“ – viel zu oft. Eine rechtlich fundierte Positionierung in der Erbengemeinschaft ist daher unumgänglich.